Das Ende der Unschuldsvermutung: Der Fall Ulmen

Das Ende der Unschuldsvermutung: Der Fall Ulmen

Es ist wieder soweit. Die mediale Maschinerie läuft auf Hochtouren, der digitale Mob hat seine Fackeln entzündet und die Urteile sind gefällt, noch bevor ein einziger Richter auch nur die Akte aufgeschlagen hat. Zynisch könnte man sagen: „Da ist die nächste Sau, die durchs Dorf getrieben wird“. Doch das Thema ist zu ernst für billige Sprüche.

Mir geht es in dieser Geschichte absolut nicht darum, die Version von Collien Ulmen-Fernandes infrage zu stellen. Wenn die Vorwürfe der digitalen Gewalt und des Identitätsmissbrauchs stimmen, gehört er hart bestraft. Aber – und dieses „Aber“ ist das Fundament unseres Rechtsstaats – in Deutschland richtet die Judikative, nicht die Instagram-Kommentarspalte.

Chronik einer Vernichtung. Was wir (nicht) wissen

Bevor wir Christian Ulmen endgültig aus der Zivilisation verbannen, schauen wir uns die Fakten an – oder das, was die Medien uns als solche verkaufen:

Der Vorwurf

Massive digitale Gewalt, Fake-Profile und Deepfake-Pornografie über Jahre hinweg.

Die Reaktion

Ulmens Anwalt weist alles als unwahr zurück.

Der Status Quo

Es gibt Vorermittlungen der spanischen Behörden, aber bisher kein Urteil, keine Beweisaufnahme durch ein Gericht und keine rechtskräftige Verurteilung.

Dennoch ist Ulmens Karriere JETZT schon am Ende. Was soll er tun? Auswandern? Ins Exil? Wir erleben hier eine Vernichtung in Echtzeit, die keinen Raum für Kontext lässt.

Der Rechtsstaat als Feigenblatt

Was mich wirklich wütend macht, ist die Scheinheiligkeit der Distanzierungs-Weltmeister. Überall liest man: „Natürlich gilt die Unschuldsvermutung, aber…“. Nein! Es gibt kein „Aber“.

Die Unschuldsvermutung ist kein nettes Extra, sie ist ein Menschenrecht!

Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren […] gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

Art. 11 Abs. 1 der AEMR

Trotzdem ziehen Werbepartner ihre Spots zurück, Sender löschen ganze Serien aus den Mediatheken und Kollegen (und enge Freunde!) distanzieren sich medienwirksam, um die eigene „Bubble“ bzw. Echoblase zu bedienen. Es ist eine moderne Form des Prangers – nur dass wir ihn heute alle in der Hosentasche tragen.

Der Kollateralschaden: Die Kinder

Wir reden über Moral, aber wer denkt an die Kinder? Ein Sohn aus erster Ehe, eine gemeinsame Tochter. Sie haben ein Recht auf ihren Vater. Doch dieses Recht wird gerade auf dem Altar der Schlagzeilen geopfert. Sie werden auf den Schmutz angesprochen werden, lange bevor die Justiz überhaupt das Licht angeschaltet hat.

Endlich wieder mehr Judikative und weniger Mob!

Dieser Artikel ist keine Täter-Opfer-Umkehr. Werden die Vorwürfe bewiesen, muss die Strafe hart sein. Aber bis dahin gilt: Wir haben eine Judikative, damit eben NICHT der Mob entscheidet.

Erinnern wir uns an Gil Ofarim. Auch damals brannte die Hütte sofort lichterloh. Wir müssen lernen, wieder durchzuatmen. Wenn wir die Unschuldsvermutung beerdigen, beerdigen wir unsere eigene Freiheit.

Sollten wir die Löschung von Inhalten vor einem Gerichtsurteil gesetzlich verbieten, um Vorverurteilungen zu verhindern?